Seit 2014 müssen auch Makler ihre Kunden, z.B. Mietinteressenten, über ihr Widerrufsrecht belehren, wenn der Erstkontakt über das Telefon oder das Internet zustande gekommen ist.
Wer schon einmal im Internet gekauft oder bestellt hat, hat auch bereits mit Widerrufsbelehrung zu tun gehabt.
Bei jedem Abschluss, der über das Internet (oder Telefon) zustande kommen soll, muss der Internetkäufer vorher
mit einem Klick bestätigen, dass er die Widerrufsbelehrung gelesen hat.
Nichts anderes passiert nun beim Immobilienmakler!
Wenn Sie über Telefon oder Internet mit uns Kontakt aufnehmen, müssen wir Sie nach der neuen EU-Verordnung über Ihr Widerrufsrecht belehren.
Natürlich gilt nach wie vor: Gezahlt wird nur, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag zustande gekommen ist.